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Das Landratsamt Erding informiert: 116117 - Der Ärztliche Bereitschaftsdienst
Bild: Archiv - Pixabay
Die Nummer 116 117 des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gibt es seit vielen Jahren, aber noch kennen viele diese sehr nützliche Nummer nicht.
In Kürze:
• Am Abend, am Wochenende, an Feiertagen kann der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 (deutschlandweit, ohne Vorwahl, kostenlos im Festnetz und per Handy) erreicht werden. Der Bereitschaftsdienst hilft bei Erkrankungen, mit denen Sie normalerweise einen Arzt in einer Praxis aufsuchen würden, die Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zur Öffnung der Hausarztpraxis warten kann.
• Bei bedrohlich erscheinenden Erkrankungen oder Unfällen muss dagegen der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 alarmiert werden.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird in Bayern durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) organisiert. Dieser ärztliche Bereitschaftsdienst ist zuständig, wenn man mit einer Erkrankung, die nicht lebensbedrohlich ist, nicht bis zum nächsten Tag oder bis zum Montag auf eine ärztliche Behandlung warten kann.
Die Rufzentrale des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ist unter 116 117 erreichbar und verweist Sie an eine spezielle Bereitschaftsdienstpraxis. Im Landkreis Erding ist diese im Klinikum Erding untergebracht, die Sie im Krankheitsfall aufsuchen können. Hier findet man einen diensthabenden Bereitschaftsarzt, welcher die medizinische Versorgung bis nächsten regulären Sprechstunde überbrückt.
Die Öffnungszeiten der Bereitschaftspraxis im Klinikum Erding sind wie folgt:
Mo, Di, Do: 18:00 – 21:00 Uhr
Mi, Fr: 16:00 – 21:00 Uhr
Sa, So, Feiertag: 09:00 – 21:00 Uhr
Zusätzlich versorgt Sie in dringenden Fällen ein fahrender Arzt zu Hause, wenn Ihr Gesundheitszustand es Ihnen nicht ermöglicht in die Bereitschaftsdienstpraxis zu kommen.
Nicht zu verwechseln ist dieser Dienst mit dem „Notarzt“. Dieser kommt mit dem Rettungsdienst und ist nur bei lebensbedrohlichen Gesundheitszuständen unter der 112 erreichbar.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Die Kosten der Behandlung werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt) übernommen.
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