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28.07.2014 - Flughafen München

Ferienbeginn - Die Bundespolizei am Flughafen München informiert

Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes. Verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungen aus zurückliegenden Jahren. So erkennen zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika ausschließlich den deutschen biometrischen Reisepass ab einem bestimmten Ausstellungsdatum an - unabhängig davon, ob es sich bei den Inhabern um Erwachsene oder Kinder handelt.

Bitte beachten Sie, dass es seit dem vorletzten Jahr europaweit eine Neuerung im Passrecht gibt: Die Kindereintragungen im Reisepass der Eltern sind nicht mehr gültig. Grundsätzlich gilt: Jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument. Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel.

Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. In bestimmten Notfällen kann die Bundespolizei am Flughafen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dieses Dokument wird aber nicht in allen Ländern anerkannt.

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben.

Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Schutz vor Kindesentführungen und -entziehungen wird die Bundespolizei im Einzelfall dies überprüfen.

Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind beliebtes Ziel von Dieben. Lassen Sie daher Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke. Machen Sie es für Taschendiebe unmöglich, an Ihr Geld und Ihre sonstigen Wertsachen zu kommen. Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper.

Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei auf sogenannte herrenlose Gegenstände und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Flug- oder Bahnbetrieb beeinträchtigen. Auch deshalb sollten Sie Ihr Gepäck immer im Blick behalten. Melden Sie verdächtige Personen oder Wahrnehmungen der Polizei.

Um das Reisen noch einfacher und schneller zu gestalten, bieten die Bundespolizei und der Flughafen München den Fluggästen seit dem 24. Februar 2014 teilautomatisierte Grenzkontrollgates. Diese sind im Terminal 1 an der Einreise B2 sowie im Terminal 2 an der Zentralen Ausreise und an der Einreise Süd installiert.


Volljährige Bürgerinnen und Bürger der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz, die im Besitz eines elektronischen Reisepasses (ePass) sind, profitieren an diesen EasyPASS-Gates von einer beschleunigten Kontrolle und einer damit verbundenen Verringerung der Wartezeiten. Deutsche Staatsangehörige können auch den neuen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat nutzen.

Natürlich können Sie sich auch bei der Bundespolizei direkt informieren. Der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München ist unter der Telefonnummer 089 973079888 rund um die Uhr zu erreichen. Für eine persönliche Beratung ist der Servicepoint der Bundespolizei täglich von 05:30 Uhr bis 21:00 Uhr besetzt. Sie finden ihn im Terminal 2, Abflugebene, nördlich der Sicherheitskontrolle.


Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen München

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