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Auf dem Flug BT927 aus Vilnius kam es am gestrigen Donnerstag zu einem regelwidrigen Verhalten an Bord.
Ein 55-jähriger israelischer Staatsangehöriger konsumierte während des Landeanflugs unerlaubt eine E-Zigarette - ein klarer Verstoß gegen die geltenden Sicherheitsbestimmungen.
Nach der Landung wurde der Mann von Beamten der Bundespolizei am Flughafen München in Empfang genommen. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte er seine Reise nach Israel fortsetzen.
Sogenannte "Unruly Passengers" - also Fluggäste, die sich an Bord nicht regelkonform verhalten und dadurch die Ordnung oder den Ablauf eines Fluges stören - sind keineswegs Kavaliersdelikte.
Die Bundespolizei weist daher erneut darauf hin, dass das Rauchen - auch mit E-Zigaretten - an Bord von Flugzeugen streng verboten ist. Verstöße werden konsequent geahndet und können Bußgelder nach sich ziehen.