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24.03.2025 - Flughafenregion

Dritte Startbahn

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Bild: Archiv - Grüne Fraktion Bayern

Landtagsabgeordneter Johannes Becher deckt erneut Ungereimtheiten auf, dieses Mal zum Bau des Vorfelds Ost.


Der Planfeststellungsbeschluss (PFB) zur 3. Start- und Landebahn am Flughafen München kann angeblich nicht verjähren, weil man bereits mit deren Bau bzw. mit Bauwerken aus dem PFB, die vermeintlich in unmittelbarem Bezug zu ihr stehen, begonnen habe.

Beispiel:
der seit Jahrzehnten geplante Erdinger Ringschluss. Hier wurde fälschlicherweise behauptet, dass er nur wegen der 3. Startbahn notwendig sei, um sich deren Baurecht für alle Ewigkeiten zu sichern.

Jetzt gibt es weitere Ungereimtheiten. Die Erweiterung des sogenannten “Vorfeld Ost” im Jahr 2019 wird nun in einen Zusammenhang mit dem Bau der 3. Start- und Landebahn gestellt. Zu Baubeginn klang das ganz anders: Man benötige die Fläche "zum Abstellen und zur Abfertigung von Flugzeugen im Rahmen des bestehenden 2-Bahnen-System[s]".

Nachdem dem Landtagsabgeordneten Johannes Becher die widersprüchlichen Aussagen aufgefallen waren, fragte er die Staatsregierung nach der Begründung zum Vorfeld Ost am Münchner Flughafen. In der Antwort behauptet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat: “Es handelt sich (...) um notwendige Maßnahmen (...), die (...) auf Basis des heutigen und künftigen Verkehrsaufkommens erforderlich sind”.

“Zukünftig - also dann, wenn man genug kleinere Vorhaben unter falschen Vorwänden umgesetzt hat, um sagen zu können, man habe mit dem Bau der 3. Start- und Landebahn ja bereits begonnen?”, so Becher. “Entweder es wurden zu Baubeginn des Vorfelds Ost falsche Tatsachen behauptet, um trotz Moratorium im Koalitionsvertrag das Projekt 3. Startbahn vorantreiben zu können, oder aber es wird jetzt als juristischer Trick rückwirkend ein Zusammenhang konstruiert. Beides ist ein skandalöser Umgang mit den Menschen in der Region.”

Der Flughafen und die CSU-Staatsregierung wollen offenbar auf Biegen und Brechen das Baurecht für die 3. Startbahn sichern. Der Koalitionspartner Freie Wähler und die Flughafenregion werden dabei einmal mehr über den Tisch gezogen.

Anfrage des Abgeordneten Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Plenum vom 11. März 2025 - Zweck des Vorfelds Ost am Flughafen München

Vor dem Hintergrund, dass die Flughafen München GmbH (FMG) in der Anzeige des Baubeginns ( S. 4, Erweiterung des Vorfelds Ost (Modul C-02. 5); Anlage B 5) am 8.4.2019 erklärte, dass die Teilfläche des nach dem 98. ÄPFB zu erweiternden Vorfelds Ost "zum Abstellen und zur Abfertigung von Flugzeugen im Rahmen des bestehenden 2-Bahnen-System benötigt" werde und angesichts des Bescheids der Regierung von Oberbayern von 2024, in dem auf Seite 12 steht, dass das erweiterte Vorfeld Ost dazu diene, "die durch eine 3. Start- und Landebahn erhöhte Gesamtkapazität des Flughafens durch die dadurch bedingten zusätzlichen Bodenkapazitäten darzustellen", frage ich die Staatsregierung, ob die Begründung der FMG für den Bau des Vorfelds Ost aus dem Jahr 2019 zutreffend war, wenn nein, warum falsche Angaben gemacht wurden, und wenn ja, wie es sein kann, dass im Jahr 2024 von der Regierung von Oberbayern eine andere Begründung angeführt wird?

Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat: In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kann auf Basis von Informationen der Flughafen München GmbH (FMG) Folgendes mitgeteilt werden:

Der Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer 3. Start- und Landebahn nebst ebenanlagen, Teilprojekten und Folgemaßnahmen (98. Änderungsplanfeststellungsbeschluss – ÄPFB) umfasst neben dem Bau einer 3. Start- und Landebahn auch weitere Anlagen. Bei der Erweiterung des Vorfelds Ost (Modul C-02.5) handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme von Flugbetriebsflächen für das durch den 98. ÄPFB zugelassene Ausbauvorhaben.

Die Teil-Realisierung der planfestgestellten Erweiterung des Vorfelds Ost findet dort seine Rechtsgrundlage und erhöht die Gesamtkapazität an Abstellpositionen (Bodenkapazität).

Es handelt sich bei den weiteren Anlagen des 98. ÄPFB um notwendige Maßnahmen wie die Erweiterung des Vorfelds Ost (Modul C-02.5), die zur Erschließung des Flughafens auf Basis des heutigen und künftigen Verkehrsaufkommens erforderlich sind.

Quelle: Johannes Becher, MdL, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag

alle Informationen zum Thema:

3. Startbahn




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