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20.02.2025 - Landkreis Erding

Verfahrenslotsin am Landratsamt Erding

Bild: Archiv - Landratsamt Erding

Das Landratsamt Erding bietet eine neue Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit drohender oder bestehender körperlicher, geistiger seelischer und/oder sensorischer Behinderung bis zum Alter von 27 Jahre.


Diese wichtige Rolle zielt darauf ab, Betroffenen und ihren Familien einen klaren und verständlichen Weg durch die Verfahren der Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen zu weisen.

Eingliederungshilfen und Teilhabeleistungen sind essenzielle Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung. Sie sollen den Betroffenen dabei helfen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Hilfen können in Form von Beratung, finanzielle Unterstützung, Hilfsmittel, Assistenzleistungen oder speziellen therapeutische Maßnahmen erfolgen.

Die Verfahrenslotsin steht den betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien zur Seite und begleitet sie durch den oft komplexen Prozess der Eingliederungshilfe. Sie bietet individuelle Beratung, Unterstützung bei der Antragstellung und hilft dabei, die richtigen Angebote und Maßnahmen zu finden.

Darüber hinaus kann die Verfahrenslotsin auf Wunsch auch zu Ansprüchen im Rahmen der Pflegeversicherung und deren Inanspruchnahme beraten und die Anspruchsberechtigten unterstützen.

Mit der Einführung der Verfahrenslotsin möchte das Landratsamt Erding sicherstellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen noch besser erkannt und bedient werden. "Es ist unser Ziel, die Teilhabe und das Wohlbefinden von jungen Menschen mit Behinderungen in unserer Region nachhaltig zu verbessern", erklärt Landrat Martin Bayerstorfer.

Für weitere Informationen und Unterstützung können sich Betroffene und ihre Angehörigen direkt an die Verfahrenslotsin des Landratsamtes Erding wenden.
Die Beratung erfolgt am Telefon, per E-Mail, per Videoanruf, im Landratsamt oder bei den Betroffenen zu Hause.

Quelle: Landratsamt Erding

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