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18.12.2024 - Erding

Widerstand gegen die Polizei

Bild: Archiv - rm

Am 17. September 2024 kam es vor der Therme Erding zu einem Vorfall, bei dem der 31-jährige Herr U. aus München beschuldigt wurde, Widerstand gegen die Polizei zu leisten.


Herr U. traf sich mit seiner Ex-Freundin, Frau G., in der Therme Erding zu einem normalen Treffen.

Der Vorfall wurde von mehreren Polizeibeamten dokumentiert und führte letztlich zu einer gerichtlichen Verhandlung.


Herr U., wohnhaft in München, lebt derzeit bei seinen Eltern, die sich um ihn kümmern. Seit September ist er arbeitslos und hat Arbeitslosengeld beantragt. Während dem Vorfall waren Frau G. und Herr U. noch in einer Beziehung. Nach einem Streit nahm Frau G. ihm seine Schlüssel ab und hegte den Verdacht, dass Herr U. ihr Handy entwendet hatte.

Während des Vorfalls vor der Therme Erding leistete Herr U. Widerstand, als die Polizeibeamten ihn aufforderten, seine Arme auszubreiten und sich an die Wand zu drehen. Herr U. wollte erstmals mit Frau G. alleine reden und es privat klären. Frau G. war nicht interessiert mit ihm alleine zu reden und wollte, dass die Polizei diese Situation klärt. Herr U. weigerte sich, das Handy abzugeben, und zeigte eine unkooperative Haltung. Dies führte zu einer weiteren Eskalation der Situation.

Polizeibeamter Herr P. berichtete, dass er Herrn U. gebeten hatte, seine Arme auszustrecken und sich an die Wand zu drehen. Trotz dieser Aufforderungen weigerte sich Herr U. zu kooperieren und leistete Widerstand. Besonders problematisch war, dass er das Handy von Frau G. nicht herausgeben wollte.

Polizeibeamtin Frau F. bestätigte, dass sie den Verdacht hatte, Herr U. trage das Handy von Frau G. bei sich. Sie berichtete zudem von einer weiteren Eskalation, als Herr U. während des Vorfalls gegen das Schienbein von Frau G. trat. Nach einer Durchsuchung vor Ort zeigte Herr U. schließlich seine AOK-Karte und gab das Handy ab. Frau G. war zu diesem Zeitpunkt emotional aufgelöst.

Das Gericht fällte schließlich ein Urteil zugunsten von Herrn U., da der Widerstand gegen die Polizeibeamten als geringfügig eingestuft wurde und er vor Gericht gestanden hat. Allerdings sprach seine Vorstrafe gegen ihn, da er bereits zuvor mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Herr U. wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Zusätzlich muss er 300 Euro innerhalb von sechs Monaten in 50-Euro-Raten an die Stiftung Gesundheit zahlen. Zudem wurden ihm 40 Tagessätze zu je 15 Euro auferlegt. Das Gericht erteilte ihm eine Verwarnung und forderte ihn auf, sich künftig gesetzestreuer zu verhalten.

Quelle: Redaktion (br)

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