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Quelle: Bundespolizei Flughafen München, Bundespolizisten bei der Festnahme
Am Sonntag (1.12.) kam ein 32-jähriger Staatsangehöriger der Vereinigten Arabischen Emirate aus Dubai am Flughafen München an.
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz vorlag.
Zu vollstrecken war eine Gesamtsumme von 22.518,78 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe.
Da der Mann zunächst nicht in der Lage war die Strafe zu bezahlen, verbrachte er die Nacht in der Arrestzelle.
Diese durfte er aber am nächsten Morgen wieder verlassen, da ein Familienangehöriger den kompletten Betrag (22.518,78 Euro) bei der Polizeiinspektion Bogenhausen für ihn beglichen hatte.