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02.12.2024 - Erding

Antrag Fraktionen CSU und B90/GRÜNE zum Haushalt 2025 Stadtrat Erding

Hinweis zu politischen Pressemitteilungen
Dieses Regionalportal ist neutral und unabhängig. Wir veröffentlichen Pressemitteilungen aller Parteien und Organisationen mit regionalem Bezug. Der Inhalt dieser Nachricht spiegelt nicht die Meinung des eigenen Redaktionsteams wider.
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Gotz,

die Fraktion der CSU und die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN stellen folgenden Antrag:



1. Einstellung eines/r Klimafolgenanpassungsmanager/in
2. Entwicklung und Umsetzung einer Klimafolgenanpassungsstrategie der Stadt Erding mit folgenden, vorrangigen Handlungsfeldern:
2.1 menschliche Gesundheit, Hitzeaktionsplan
2.2 Stadtentwicklung und kommunale Planung
2.3 Verkehr und Verkehrsinfrastruktur
2.4 Bauen und Wohnen

Begründung:

Die Antragsteller greifen bei ihrem Antrag auf öffentlich zugängliche Handlungsempfehlungen der Bundesregierung, Umweltministerium und des Zentrums Klimaanpassung zurück. Wir sehen dabei die wesentlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung unseres Antrags gegeben, sowie die unabdingbare Situation des Klimawandels und der kommenden Klimafolgeschäden. Diese zu minimieren und ggf. aufzuhalten sind das politisch vorrangige Ziel, das es zu verfolgen gilt, im Interesse der gesamten Bürgergesellschaft der Stadt Erding.

Zu 1
Vollzug Stellenplan 2024/2025 EG 11 / EG 12; Einstellung nach öffentlicher Ausschreibung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Im aktuellen Stellenplan gibt es dazu bereits eine Haushaltsstelle. Damit gibt es keine Veränderungen im Haushalt. Für den nächsten, im Dezember zu beschließender Haushalt sollte diese dann natürlich erhalten bleiben.

Zu 2.1
menschliche Gesundheit/Hitzeaktionsplan
Im Laufe des vergangenen Jahrhunderts stieg die mittlere Lufttemperatur in Deutschland um etwa 0,9 °C an. Während mehrerer aufeinanderfolgender, mehrtägiger Hitzeereignisse, sogenannter „Hitzewellen“, in den Sommern 2003 und 2010 verstarben in Europa jeweils mehr als 40.000 Menschen. Die zahlreichen Extremwetterereignisse der jüngeren Vergangenheit, wie die sehr trockenen und heißen Jahre 2018-2020 und 2022, die Flutkatastrophe im Jahr 2021 oder auch die kritische Situation in Erding im Juni 2024, haben eindrücklich gezeigt, dass parallel zum Klimaschutz daher auch die Anpassung an die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels – allgemein als
„Klimafolgenanpassung“ bezeichnet - intensiviert und vorangetrieben werden muss.

Dabei geht es vor allem darum sich proaktiv auf Wetterextreme vorzubereiten und deren Folgen und damit verbundene Schäden abzumildern oder im Idealfall ganz zu vermeiden.

Die Städte sind im Sinne der Daseinsvorsorge dazu verpflichtet gesunde Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Somit kommt Ihnen bei der Klimafolgenanpassung eine zentrale Rolle zu. Während es 1951 im Durchschnitt in Deutschland drei Hitzetage gab, waren es 2018 schon 20.

Im Handlungsfeld „menschliche Gesundheit“ geht es um die besondere Betrachtung von Risikogruppen. Die WHO empfiehlt den Blick auf Menschen, die bei Hitzeereignissen besonders gefährdet bzw. besonders schutzbedürftig sind: Ältere Menschen, isoliert lebende Menschen, pflegebedürftige Menschen, Personen mit starkem Übergewicht,
chronischen Erkrankungen, fieberhaften Erkrankungen, mit Demenz, Menschen, die bestimmte Medikamente einnehmen, Menschen, die im Freien körperlich tätig sind, Obdachlose und Säuglinge und Kleinkinder.

Dazu soll in Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Not- und Rettungsdiensten, Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindergärten ein Hitzeaktionsplan mit Nennung konkreter Maßnahmen, deren zeitlicher Umsetzung und Festlegung der einzubindenden Einrichtungen und Zuständigkeiten erstellt werden.

Zu 2.2
Maßnahmen der Stadtentwicklung und kommunale Planung
In Anbetracht des Klimawandels beinhaltet die Aktionsfelder „Stadtentwicklung und kommunale Planung“ sowie „Bauen und Wohnen“ die koordinierende Funktion der räumlichen Planung, eine klimaangepasste Bauweise sowie den Erhalt von städtischen Grünflächen. Die kommunale Planung bündelt verschiedene sektorale Fachplanungen auf
lokaler Ebene und sorgt hierbei für eine integrierte Betrachtung der Handlungsfelder.

Durch formelle und informelle Planungsinstrumente stehen ihr verschiedene Steuerungsmöglichkeiten für die klimaresiliente Stadtentwicklung zur Verfügung. Der Gebäudesektor ist in die Stadt- und Kommunalplanung eingebettet und beinhaltet insbesondere präventive Anpassungsmaßnahmen für den Gebäudebestand und für
Neubauten. Maßnahmen des Bausektors beziehen die Auswahl geeigneter Baumaterialien, die Form und Ausrichtung der Gebäude sowie den Objektschutz vor eindringendem Oberflächenwasser ein. Gleichzeitig sind Absicherungsmaßnahmen bei Sturmereignissen sowie die Abkühlung von Gebäuden zu berücksichtigen. Städtische Grünflächen haben aufgrund ihrer bioklimatischen Eigenschaften als „kühle Oasen“ und ihrer Wasserrückhaltefunktion eine hohe Bedeutung für die Klimaanpassung. Leistungsfähiges Stadtgrün besitzt deshalb ein hohes Potenzial, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen – wie Hitze und Starkregen – abzumildern (BMUV 2017, S.23ff).

Zu 2.3
Verkehr -und Verkehrsinfrastruktur
Beim Handlungsfeld „Verkehr und Verkehrsinfrastruktur“ geht es um eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Diese besitzt eine hohe Bedeutung für die alltägliche Fortbewegung der Bevölkerung und den Transport von Wirtschaftsgütern. Beeinträchtigungen durch klimatische Veränderungen haben zum Teil weitreichende Folgen, da der Verkehrssektor zu den kritischen Infrastrukturen gehört. Schäden an Fahrbahnen und Schienenwegen werden
vor allem durch häufiger auftretende Extremwetterereignisse – wie Hoch- und Niedrigwasser, Starkregen, Stürme, Hangrutschungen, Hitze- und Dürreperioden – verursacht. Im Rahmen des Aktionsfeldes „Verkehr“ können von Kommunen und sozialen Einrichtungen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden. Hierzu zählen verschiedene
Absicherungsmaßnahmen für hochfrequentierte Verkehrsinfrastrukturen, die Etablierung von Vorhersagesystemen, die Auswahl von hitzeresistenten Fahrbahnmaterialien und die schattenreiche Ausgestaltung von Verkehrsräumen.
Ferner verfolgen wir bei diesem Handlungsfeld das Ziel des Weiteren konsequenten, innerstädtischen Ausbaus des öffentlichen Nahverkehrs durch elektrisch betriebene Busse, deren Größe der altstädtischen und wohnsiedlungsstrukturellen Bedingungen angepasst sein wird.

Zu 2.4
Bauen und Wohnen
Der Gebäudesektor ist in die Stadt- und Kommunalplanung eingebettet und beinhaltet insbesondere präventive Anpassungsmaßnahmen für den Gebäudebestand und für Neubauten. Maßnahmen des Bausektors beziehen die Auswahl geeigneter Baumaterialien, die Form und Ausrichtung der Gebäude sowie den Objektschutz vor eindringendem Oberflächenwasser ein. Gleichzeitig sind Absicherungsmaßnahmen bei Sturmereignissen sowie die Abkühlung von Gebäuden zu berücksichtigen. Städtische Grünflächen haben aufgrund ihrer bioklimatischen Eigenschaften als „kühle Oasen“ und ihrer Wasserrückhaltefunktion eine hohe Bedeutung für die Klimaanpassung. Leistungsfähiges Stadtgrün besitzt deshalb ein hohes Potenzial, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen – wie Hitze und Starkregen – abzumildern (BMUV 2017, S.23ff).

Sie, Herr Oberbürgermeister und auch der Erdinger Stadtrat haben die dringenden Zeichen der Zeit bereits erkannt und mit vielen Maßnahmen etliches aus den oben beschriebenen Handlungsfeldern umgesetzt, bzw. in konkrete Planung gegeben.

Mit der Einstellung einer entsprechenden Fachkraft in der Verwaltung und einer klaren, zielführenden Umsetzungsstrategie optimieren wir die weitere Entwicklung der Stadt Erding, werden unserer gemeinsamen Verantwortung für die kommenden Generationen gerecht und haben dabei unsere Bevölkerung im Blick

gez.
Burkhard Köppen Helga Stieglmeier
für die CSU-Fraktion für die Fraktion B90/GRÜNE

Quelle: Stadtratsfraktion CSU / Bündnis90 - Die Grünen Erding

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