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Flughafen München GmbH: Feststellungbescheid bringt Klarheit
Bild: Archiv - Flughafen München GmbH
Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Münchner Flughafens ist unbefristet gültig
Die Flughafen München GmbH hat bei der zuständigen Regierung von Oberbayern einen Feststellungsantrag zur Frage der Bestandskraft des 98. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses in Sachen Erweiterung des Flughafens München gestellt.
In der jetzt vorliegenden Entscheidung der Regierung wird festgestellt, dass durch die FMG mit der Durchführung des Beschlusses begonnen wurde. Hier geht es zum Beispiel um den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für zusätzliche Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen.
Dies hat laut Regierung von Oberbayern zur Folge, dass der 98. ÄPFB nicht mehr mit Ablauf von 10 Jahren außer Kraft tritt. Der Antrag der FMG diente lediglich der Klärung des rechtlichen Status Quo und stellt keine Weiterverfolgung der Planungen zum Bau einer dritten Startbahn dar.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:30 Uhr wollte ein 70-jähriger Erdinger mit seinem Audi im Bereich des Fliegerhorsts von einem Feldweg auf die Staatsstraße 2082 einfahren.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:15 Uhr fuhr ein 28-jähriger Erdinger mit seinem Kia die Trindlstraße in östlicher Richtung, um die ED19 in gerader Richtung zu überqueren.
Am Dienstagvormittag gegen 10:00 Uhr fuhr ein 41-jähriger Moosburger mit seinem Ford Galaxy die Staatsstraße 2085 von Moosburg kommend Richtung Pottenau.