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Bundespolizei am Flughafen München vollstreckt zwei Haftbefehle - Stadelheim statt Istanbul
Quelle: Bundespolizei Flughafen
Am Montag (16.09.) wurde am Flughafen München ein 27-jähriger Türke bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle des Fluges nach Istanbul überprüft.
Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war.
Es stand eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten zur Vollstreckung an.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 27-Jährige in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Ein ähnlicher Sachverhalt ereignete sich bereits am Samstag (14.09.).
Hier erschien ein 51-jähriger Türke zur Ausreisekontrolle für einen Flug nach Istanbul.
Bei der polizeilichen Überprüfung stellten die Bundespolizisten am Flughafen München jedoch fest, dass gegen die Person ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubten Aufenthalts vorlag.
Laut Haftbefehl waren 1.800 Euro zuzüglich Kosten in Höhe von 106 Euro zu zahlen oder 45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe samt Kosten nicht bezahlen und wurde deshalb ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:30 Uhr wollte ein 70-jähriger Erdinger mit seinem Audi im Bereich des Fliegerhorsts von einem Feldweg auf die Staatsstraße 2082 einfahren.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:15 Uhr fuhr ein 28-jähriger Erdinger mit seinem Kia die Trindlstraße in östlicher Richtung, um die ED19 in gerader Richtung zu überqueren.
Am Dienstagvormittag gegen 10:00 Uhr fuhr ein 41-jähriger Moosburger mit seinem Ford Galaxy die Staatsstraße 2085 von Moosburg kommend Richtung Pottenau.