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Dorfen: Am Nachmittag des 26.07.2024 wurde bei Geschwindigkeitsmessungen ein 17-jähriger Lengdorfer mit seinem Motorroller mit 59 km/h nach Abzug der Toleranz von 3 km/h gemessen.
Die bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs beträgt jedoch 45 km/h. Durch die zu hohe Geschwindigkeit ändert sich hier die Fahrzeugklasse, weshalb eine Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorrad) notwendig ist.
Diese Fahrerlaubnis konnte der 17-Jährige nicht vorweisen. Zudem wird das Kraftfahrzeug zulassungs- und steuerpflichtig.
Das Kraftfahrzeug wurde beschlagnahmt, um eine technische Prüfung durchzuführen.
Den Lengdorfer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Landkreis Erding vergibt zusammen mit dem Kreisverein für Heimatschutz und Denkmalpflege Landkreis Erding zum 35. Mal die Fassadenpreise für besonders gelungene Neubauten und Sanierungen.