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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Online-Infektionsschutzbelehrung des Gesundheitsamtes Erding
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigen Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen oder in Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz.
Bislang wurden die Infektionsschutzbelehrungen ausschließlich in Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Jetzt haben die Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis auch die Möglichkeit, diese Belehrung online zu absolvieren.
Dabei stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Italienisch.
Im Anschluss an die etwa 45-minütige Belehrung und nach erfolgter Bezahlung (wahlweise per Sofortüberweisung (giropay), Kreditkarte oder Paypal) wird der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer eine Bescheinigung per E-Mail übermittelt. Diese kann dann dem Arbeitgeber weitergeleitet oder zur Vorlage ausgedruckt werden.
Voraussetzung für die Durchführung der Online-Infektionsschutzbelehrung ist eine BundID. Wer noch über keine BundID verfügt, kann sich diese mit Benutzername und Passwort oder dem Online-Ausweis in wenigen Minuten kostenlos erstellen unter https://id.bund.de/de/registration/eID.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:30 Uhr wollte ein 70-jähriger Erdinger mit seinem Audi im Bereich des Fliegerhorsts von einem Feldweg auf die Staatsstraße 2082 einfahren.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:15 Uhr fuhr ein 28-jähriger Erdinger mit seinem Kia die Trindlstraße in östlicher Richtung, um die ED19 in gerader Richtung zu überqueren.
Am Dienstagvormittag gegen 10:00 Uhr fuhr ein 41-jähriger Moosburger mit seinem Ford Galaxy die Staatsstraße 2085 von Moosburg kommend Richtung Pottenau.