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Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe
Bild: Archiv - rm
Das Hochwasser hat in Teilen Bayerns erhebliche Schäden angerichtet und die Lage bleibt weiter ernst. Betriebe, die infolge des Hochwassers von Arbeitsausfällen betroffen sind, können von der Agentur für Arbeit mit Kurzarbeitergeld unterstützt werden.
Treten in einem Betrieb unmittelbar aufgrund des Hochwassers Arbeitsausfälle ein, kann durch die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld gewährt werden. Dies ist auch möglich, wenn Unternehmen mittelbar vom Hochwasser betroffen sind, zum Beispiel durch Einschränkungen der Produktion wegen der Überflutung eines Zulieferbetriebes.
Auch dem Zulieferbetrieb kann Kurzarbeitergeld zustehen, wenn er im umgekehrten Fall seine Waren aufgrund des Hochwassers beim Abnehmer nicht übergeben kann. Es ist jedoch zu beachten, dass bestehende Betriebsausfallversicherungen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Um Kurzarbeitergeld ab Beginn des Arbeitsausfalls erhalten zu können, sollte die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit schnellstmöglich eingereicht werden.
Es gelten für die aktuellen Hochwasserschäden die bestehenden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeitergeld. Da es sich in dem Fall um ein unabwendbares Ereignis aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse handelt, gelten jedoch zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb der eigentlichen Arbeit wegen des Hochwassers nicht nachgegangen werden kann, können bei Aufräumarbeiten im Betrieb helfen und dennoch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Auch wird weder die Auflösung von Arbeitszeitguthaben, noch die Einbringung von Urlaubsansprüchen eingefordert.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:30 Uhr wollte ein 70-jähriger Erdinger mit seinem Audi im Bereich des Fliegerhorsts von einem Feldweg auf die Staatsstraße 2082 einfahren.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:15 Uhr fuhr ein 28-jähriger Erdinger mit seinem Kia die Trindlstraße in östlicher Richtung, um die ED19 in gerader Richtung zu überqueren.
Am Dienstagvormittag gegen 10:00 Uhr fuhr ein 41-jähriger Moosburger mit seinem Ford Galaxy die Staatsstraße 2085 von Moosburg kommend Richtung Pottenau.