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A94, Fahrtrichtung München – Mindestabstand unterschritten
Bild: Archiv - rm
Im Rahmen der uniformierten Streifenfahrt auf der BAB94 beobachtete am Montag, 03.06.2024, gegen 17.30 Uhr, die Streifenbesatzung einen Sattelzug mit ausländischer Zulassung, dessen 50-jähriger Fahrer nicht den erforderlichen Mindestabstand zu einem vorausfahrenden Lkw einhielt.
Der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug betrug lediglich geschätzte 18 Meter.
Der Lenker des Sattelzuges wurde angehalten, eine Sicherheitsleistung in bar einbehalten und nach Belehrung zur Weiterfahrt entlassen.
Der Landkreis Erding vergibt zusammen mit dem Kreisverein für Heimatschutz und Denkmalpflege Landkreis Erding zum 35. Mal die Fassadenpreise für besonders gelungene Neubauten und Sanierungen.