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Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
In zwei Fällen mussten die Besatzungen von uniformierten Streifen feststellen, dass Lenker von Sattelzügen Teile der Fahrbahn der Autobahn als Parkplatz für ihre erforderlichen Ruhezeiten nutzten.
Im ersten Fall, Montag, 03.06.2024, gg. 18.00 Uhr, stellten diese fest, dass ein 46-jähriger ukrainischer Lenker eines Sattelzugs den Einfädelungsstreifen der Rastanlage Fürtholz, Dorfen, in Fahrtrichtung München, als Rastplatz nutzte und im zweiten Fall nutzte ein 46-jähriger serbischer Staatsbürger am Montag, 03.06.2024, gegen. 22.00 Uhr, den Standstreifen vor der Einhausung Wimpasing zur Einbringung seiner täglichen Ruhezeit.
Beide Fahrzeugführer wurden angehalten ihre Sattelzüge zu verlegen, eine Sicherheitsleitung wurde erhoben.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:30 Uhr wollte ein 70-jähriger Erdinger mit seinem Audi im Bereich des Fliegerhorsts von einem Feldweg auf die Staatsstraße 2082 einfahren.
Am Dienstagnachmittag gegen 17:15 Uhr fuhr ein 28-jähriger Erdinger mit seinem Kia die Trindlstraße in östlicher Richtung, um die ED19 in gerader Richtung zu überqueren.
Am Dienstagvormittag gegen 10:00 Uhr fuhr ein 41-jähriger Moosburger mit seinem Ford Galaxy die Staatsstraße 2085 von Moosburg kommend Richtung Pottenau.