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Verurteilt wegen tätlichem Angriff an Vollstreckungsbeamte
Bild: Archiv - rm
In der Nacht vom 26. auf den 27.08.2023, gegen 01.00 Uhr, hatte der Angeklagte Thomas R. einen verbalen Streit mit einem Freund auf dem Herbstfest Erding.
Die Auseinandersetzung artete aus, so dass das Sicherheitspersonal darauf aufmerksam wurde.
Der Angeklagte war stark alkoholisiert und wurde aufgefordert, den Volksfestplatz zu verlassen, da die Zelte schon geschlossen waren und der Feierabend eingeleitet werden sollte.
Die Reaktion des Angeklagten war provokant und er wollte der Forderung nicht nachkommen, woraufhin das Ordnungsamt hinzugezogen wurde.
Auch den Verweisungen der Beamten des Ordnungsamtes, Stefan W. und Frank T., wollte Thomas R. nicht nachkommen und reagierte aggressiv. Jedoch entfernte er sich schließlich nach mehrfacher Aufforderung, kam allerdings nach kurzer Zeit zurück.
Als provozierende Geste urinierte der Angeklagte vor den Anwesenden und wurde daraufhin von den Beamten des Ordnungsamtes, vom Volksfestplatz geleitet.
Dieser war damit nicht einverstanden und wehrte sich und stieß Beleidigungen und Morddrohungen aus. Um Thomas R. und sich selbst zu schützen, hielten Stefan W. und Frank T. den Betrunkenen an den Armen fest.
Als sie weit genug vom Volksfestplatz entfernt waren, ließen sie ihn wieder los.
Der Angeklagte schlug daraufhin mit der Faust gezielt in das Gesicht von Stefan W., der noch nach hinten ausweichen konnte.
Stefan W. und Frank T. brachten Thomas R. sofort zu Boden und versuchten diesem Handschellen anzulegen, um alle Beteiligten zu schützen. Das gestaltete sich als äußerst schwierig, da Thomas R. wild um sich trat und schlug.
Bei diesem Gemenge zogen sich alle Beteiligten leichte Verletzungen zu.
Da der Angeklagte unkooperativ und kaum zu beruhigen war, wollten die Beamten des Ordnungsamtes die Polizei hinzuziehen. Einen kurzen Augenblick später fuhr eine Streife vorbei, die ihre Hilfe anbot.
Die Polizeibeamten machten einen Alkoholtest, welcher ca. 1,8 Promille ergab.
Am 10.04.2024 war die Gerichtsverhandlung bezüglich des Vorfalls. Wichtige Anwesende waren Richter Bauer, Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Zeugen Stefan W. und Frank T., Rechtsanwalt Klein und der Angeklagte selbst.
Nachdem alle Beweismittel aufgeführt wurden, kam es zur Verurteilung wegen tätlichen Angriffs an Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Drohung.
Als Strafe wurden 160 Tagessätze mit je 50 Euro angesetzt.
Auf eine Freiheitsstrafe wurde verzichtet, da Thomas R. noch keinen Eintrag im Vorstrafenregister hat.
Der Landkreis Erding vergibt zusammen mit dem Kreisverein für Heimatschutz und Denkmalpflege Landkreis Erding zum 35. Mal die Fassadenpreise für besonders gelungene Neubauten und Sanierungen.