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08.02.2024 - Erding

Gefährliche Körperverletzung nach Trennung

Bild: Archiv - rm

Am 06.02. fand eine Verhandlung, zwischen zwei Expartnern, am Amtsgericht Erding statt.


Auf der Anklagebank saß Herr H. Er wurde von seiner ehemaligen Partnerin wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.

Kurz nach der Trennung soll der 48-Jährige seiner Expartnerin am 29.06.2023 einen Rucksack an den Kopf geworfen haben. Dieser enthielt einen Pizzateller, sowie einen Föhn. Der Vorfall soll laut dem Angeklagten in einem Garten stattgefunden haben, in dem die Klägerin schaukelte.

Mehrere Zeugen gaben vor Gericht Perspektiven zum Geschehen ab, um den Tathergang genauer zu erläutern.

Der Angeklagte behauptet, er habe den Rucksack lediglich neben seine Expartnerin geworfen und sagte, er hatte nicht die Absicht gehabt, sie zu treffen. Herr H. hat eine Entwicklungsretardierung und gab an, er habe sich bei der Tat in einer emotionalen Lage befunden.

Die Klägerin erschien am Tag der Verhandlung nicht vor Gericht, allerdings war ihre Betreuerin als Zeugin geladen und machte Angaben zur aktuellen persönlichen Lage der Klägerin.

Herr H. gab weiterhin an, dass er mit der Klägerin in letzter Zeit wieder Beziehungen über kurze Zeiträume hinweg führte und sagte, so dass sie gar nicht mehr gegen ihn klagen wolle. Die Betreuerin der Klägerin vermutet aber, dass diese aufgrund des für sie schockierenden Vorfalls sehr wohl weiterhin auf die Klage besteht.

Der polizeiliche Sachbearbeiter des Falles gab vor Gericht Aussagen wieder, die er nach der Tat von der Geschädigten erhielt. Diese schilderte, dass Herr H. die Klägerin mit dem Rucksack bewarf, als diese Gartenarbeit verrichtete.

Eine andere Stellungnahme des Angeklagten nach Tathergang beschreibt, dass er ihr keinen Rucksack auf den Kopf warf, ihr jedoch eine Ohrfeige in gleichen Umständen gab.

Durch das spontane Fehlen der Klägerin vor Gericht konnten keine genauen Feststellungen zum Tathergang gemacht werden. Allerdings wurde aufgrund eines Arztattestes, der leichte Verletzungen bewies, von einem Angriff des Angeklagten ausgegangen.

Durch eine Verständigung wurde ein Urteil von 60 Tagessätzen ausgesprochen. Zu Gunsten des Angeklagten wurden seine Entwicklungsretardierung, Vorstrafenfreiheit und ein Geständnis angerechnet.

Quelle: Redaktion (lk)

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