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05.04.2022 - Flughafenregion

Knapp 3.230 Euro wegen Urkundenfälschung bezahlt

Die Bundespolizisten am Münchner Airport ziehen regelmäßig Straftäter aus dem Verkehr, viele von ihnen bereits verurteilt und von der Justiz gesucht.

Er hatte wohl versucht, sich mit einem gefälschten Dokument einen Vorteil zu verschaffen und war damit aufgeflogen.

Die daraufhin verhängte Strafe wegen Urkundenfälschung hatte er dann offensichtlich ebenso ignoriert wie zuvor die gesetzlichen Regelungen in Deutschland.

Daher hat die Justiz am Bodensee mit Haftbefehl nach dem 29-Jährigen gesucht.

Bundespolizisten nahmen den Gesuchten gestern (4. April) bei seiner Ankunft aus Newark fest.

Nachdem der Festgenommene die geforderte Geldstrafe inklusive Verfahrenskosten vollumfänglich bezahlt hatte, durfte er die Wache der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen.

Der junge Mann von der griechischen Urlaubsinsel Rhodos lief den Bundepolizisten im Terminal 2 des Münchner Flughafens in die Arme, als er von der Ostküste der USA im Erdinger Moos ankam.

Den Grenzpolizisten fiel eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Konstanz von Ende Dezember 2021 ins Auge, als sie die Dokumente des Reisenden überprüften.

Der Hellene war offenbar am Schwäbischen Meer beim Gebrauch einer gefälschten Urkunde ertappt worden.

Daraufhin hatte ihn ein Richter am Amtsgericht in Konstanz kurz vor Weihnachten letzten Jahres wegen Betrugs zu 3.150 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 90 Tagen Haft verurteilt.

Allerdings hatte der Verurteilte dem Richterspruch offenbar ebenso wenig Bedeutung beigemessen wie zuvor den gesetzlichen Regeln hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit im Rechtsverkehr.

So war der 29-Jährige der baden-württembergischen Justiz die Geldstrafe sowie 77,50 Euro für die Kosten des Verfahrens schuldig geblieben.

Also schrieb ihn die Staatsanwaltschaft in Konstanz mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.

Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport gestern.

Nachdem der Festgenommene den von der Justiz im Südwesten der Republik geforderten Betrag vor Ort bezahlt hatte, durfte der 29-Jährige die Wache der Bundespolizei dann auch wieder verlassen.

Quelle: Bundespolizei Flughafen München

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