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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Wie die Stadtverwaltung Erding mitteilt, gilt in den beiden Rathäusern in der Landshuter Straße 1 und 4 ab Mittwoch, 19. Januar, die 3G-Regel.
Damit ist der Zutritt nur noch für Personen möglich, die geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.
Neben dem 3G-Nachweis müssen Besucher einen amtlichen Ausweis vorlegen können. Nach wie vor sind für Behördengänge Termine nötig, wobei diese auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten vereinbart werden können.
Die Gebäude dürfen nur mit einer FFP2-Maske betreten werden, Abstände von mindestens 1,50 Meter zwischen Personen sind einzuhalten. Darüber hinaus stehen in den Eingangsbereichen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Die Stadt bittet außerdem, nicht zwingend erforderliche Behördengänge auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und bei Corona-typischen Symptomen grundsätzlich darauf zu verzichten.
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