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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
ÖPNV (Ausnahme: Personengruppe die aus medizinischen Gründen von der Maskenpflicht befreit sind)
Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen
(Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
Hier gilt die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Kinder bis zum 6. Geburtstag sind befreit.
Testpflicht
Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen
Hinweis:
Die Inhalte dieser Seite haben keine rechtliche Bindung. Die Redaktion von ED-live.de versucht hier nach bestem Wissen und Gewissen die Regelungen stets aktuell zu halten. Sollten Sie eine evtl. falsche Information finden, wären wir Ihnen für einen Hinweis dankbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am Dienstagmittag gegen 12:55 Uhr fuhr ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg mit seinem Opel die Staatsstraße 2580 (FTO) von Erding kommend Richtung Markt Schwaben.
Am Dienstag, den 15.04.2025 auf einem Parkplatz des Bahnhofes in der Bahnhofstraße in Dorfen ein geparkter, schwarzer Kia eines 26-jährigen Fahrzeughalters angefahren.
Zum Saisonstart am Osterwochenende dürfen sich alle Besucherinnen und -besucher über zwei neue Ausstellungen im Bauernhausmuseum des Landkreises Erding freuen.