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Änderung der Allgemeinverfügung bzgl. Böllerverbot
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
In Bezug auf das Böllerverbot zu Silvester musste aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes und einer Weisung der Regierung von Oberbayern die Allgemeinverfügung geändert werden.
Es gelten nun folgende Regelungen:
Es ist untersagt, am 31.12.2020 und am 01.01.2021 pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auf allen öffentlichen Flächen unter freiem Himmel im Landkreis Erding mit sich zu führen oder abzubrennen (sogenanntes Kinderfeuerwerk der Kategorie F1 bleibt erlaubt). Das Verbot für Privatgrund entfällt.
Es ist beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu achten.
Die Feuerwerkskörper dürfen nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der Gebrauchsanleitung, insbesondere unter Einhaltung der vom Hersteller verlangten Sicherheitsvorkehrungen gebraucht werden. Ebenso sind auf besondere Umstände zu achten (insbesondere mangelnder Platz in der Nähe von Wohnbebauung), auf Grund derer das Abbrennen des Feuerwerks an der ausgewählten Stelle mit Gefahren verbunden sein kann.
Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Es gelten darüber hinaus die allgemein bekannten Kontaktbeschränkungen, d.h. Treffen dürfen nur mit einem weiteren Hausstand erfolgen (maximale Personenzahl 5, Kinder bis 14 Jahren werden nicht einberechnet)
Es gilt darüber hinaus eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, d.h. das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus gewichtigen und unabweisbaren Gründen erlaubt.
Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie das Mit-sich-Führen oder Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände wird bei einer Anzeige mit einem Bußgeld von 500,-- € geahndet.
Landrat Martin Bayerstorfer bedauert die Entscheidung und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger:
„Die Entscheidung des Gerichts ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich bitte sie daher herzlich darum, in diesem Jahr bewusst auf das Feuerwerk zu verzichten – Mit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und nicht zuletzt auch auf die Umwelt!“.
Die ohnehin stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums müssten nun auch die aus dem Feuerwerk resultierenden Verletzungen behandeln. Da das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk auf sämtlichen öffentlichen Plätzen und Gehwegen ohnehin verboten sei, müsse auf Privatgrundstücken noch mehr auf die nötigen Abstände zu umstehenden Menschen, Gebäuden und Bepflanzung geachtet werden.
„Alle, die in diesem Jahr nicht auf das Böllern verzichten wollen, bitte ich um besondere Vorsicht und Rücksichtnahme.“, so der Landrat.
Am 23.04.2025 ereignete sich auf der St2332 zwischen Markt Schwaben und Pastetten an der Abzweigung nach Forstinning/Sempt ein schwerer Verkehrsunfall.