Lieber Leser, unsere Seite finanziert sich durch Werbeeinnahmen und die deshalb angezeigten Werbebanner. Helfen Sie uns, indem Sie Ihren Werbeblocker ausschalten.
Werbung
Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Taxler schwänzt Gerichtsverhandlung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Bild: Archiv - Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Er ist Taxifahrer und polizeibekannt. Mitte dieses Jahres war er wieder einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten, war ohne Führerschein erwischt worden. Die daraufhin Ende Oktober angesetzte Gerichtsverhandlung hatte er geschwänzt, dieser offenbar einen Besuch in seinem Geburtsland vorgezogen.
Daher hat ein Richter am Amtsgericht Regensburg einen Haftbefehl gegen ihn erlassen. Als der Regensburger am Mittwochnachmittag (9. Dezember) nun wieder aus Istanbul zurückkam, klickten die Handschellen. Bundespolizisten hatten den 49-jährigen Deutschen zur Einreise kontrolliert und waren dabei auf die Fahndungsnotiz gestoßen. Nun hat der Angeklagte seine persönliche Polizeieskorte zur Gerichtsverhandlung bekommen.
Die Polizei in Regensburg hatte den Taxifahrer Mitte dieses Jahres ohne Führerschein erwischt, die dortige Staatsanwaltschaft ihn in der Folge wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Der Ende Oktober angesetzten Verhandlung war der gebürtige Türke allerdings unentschuldigt ferngeblieben. Offenbar war er lieber in sein Geburtsland gereist. Daher hat ein Richter am Amtsgericht der Donaustadt gleich am Tag nach der geplatzten Hauptverhandlung einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen und die Polizeibehörden deutschlandweit mit der Suche nach dem Untergetauchten beauftragt. Gestern hatte die Suche im Erdinger Moos ein Ende. Bundespolizisten haben den Gesuchten bei seiner Ankunft aus Istanbul festgenommen und ihm die Ladung zur Hauptverhandlung präsentiert.
Nach einer Nacht am Flughafen haben die Bundesbeamten den Festgenommenen heute (10. Dezember) Morgen in die oberpfälzische Bezirkshauptstadt gebracht. Dort kann er sich nun direkt der Gerichtsverhandlung gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen.
Am 23.04.2025 ereignete sich auf der St2332 zwischen Markt Schwaben und Pastetten an der Abzweigung nach Forstinning/Sempt ein schwerer Verkehrsunfall.