Viele Fahrzeuge, zumeist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Liste, siehe unten), benötigen für den Straßenverkehr eigene Nummernschilder. Diese Fahrzeuge sind mit einem Versicherungskennzeichen (auch Mopedkennzeichen genannt) ausgestattet und müssen somit nicht angemeldet werden.
Diese Versicherungskennzeichen müssen bei einer Kfz-Versicherung beantragt und jährlich gewechselt werden. Nach dem Erwerb eines dieser Kennzeichen hat man automatisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Je nach Kfz-Versicherer variieren die Preise entsprechend. Inklusive Kfz-Haftpflichtschutz kostet das Nummernschild in der Regel jedoch deutlich unter 100 Euro im Jahr.
Das Versicherungskennzeichen besteht immer aus zwei Zeilen:
Darunter steht im Rahmen der Verband (GDV = Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und das Jahr in dem der Versicherungsschutz beginnt.
Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs, soweit vorhanden unter der Schlussleuchte, festgemacht.
Für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es auch eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben. Hierbei ist zusätzlich rechts am Rand der Schriftzug „ELEKTROKLEINSTFAHRZEUG“ aufgedruckt. Weiterhin verfügt die Plakette über ein Hologramm mit dem Verbandskürzel und der Jahreszahl.
2024: blau auf weißem Grund
2025: grün auf weißem Grund
2026: schwarz auf weißem Grund
In den folgenden Jahren beginnt die Reihenfolge der drei Farben wieder von vorne.
Das Versicherungsjahr beginnt bei Versicherungskennzeichen immer am 1. März eines Jahres.
Allgemein lässt sich sagen: Alle Fahrzeuge mit Hubraum bis maximal 50 ccm