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Stadt Erding gibt Tipps, um Verwarnungen zu vermeiden
Einer neuen Verordnung des bayerischen Innenministeriums zufolge dürfen elektrisch betriebene Fahrzeuge ab Dienstag, 1. April, bayernweit bis zu drei Stunden kostenfrei parken.
Die Untere Straßenverkehrsbehörde der Stadt Erding weist jedoch darauf hin, dass die Fahrer von E-Autos einige Aspekte beachten sollten, um gegen keine der anderen gültigen Regeln zu verstoßen:
Die Parkdauer muss mit einer gut sichtbaren Parkscheibe nachgewiesen werden. Spezielle Tasten an den Parkscheinautomaten oder der Park-App am Handy gibt es nicht.
Angeordnete Höchstparkdauern gelten weiterhin auch für E-Fahrzeuge. Davon betroffen sind in Erding in erster Linie die Parkzone 1 in der Innenstadt (bis zu einer Stunde) und die Parkzone 2 im Innenstadt-Randbereich (bis zu zwei Stunden). Auch dort dürfen E-Autos zwar kostenlos parken, aber eben keine drei Stunden.
Ist die mögliche Parkzeit abgelaufen, müssen auch E-Fahrzeuge den Parkplatz freimachen. Das Lösen eines Tickets, um weiter stehen zu können, ist nicht zulässig.
Betroffene Fahrzeuge müssen das E-Kennzeichen aufweisen. Auch Fahrzeuge von Firmen, die ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge herstellen und über kein E-Kennzeichen verfügen, dürfen laut der Verordnung nicht kostenlos parken.
Das Innenministerium begründet die Maßnahme in einem Schreiben an die Kommunen mit der Förderung der E-Mobilität. Um klima- und umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu verringern, „sind aufgrund des bisher langsamen Umstiegs auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zusätzliche Impulse erforderlich“, heißt es.
Am Samstag bemerkte ein uniformiertes Streifenteam einen 27-jährigen Mann aus dem Landkreis Mühldorf am Inn, der zu Fuß auf dem Seitenstreifen der BAB 94 unterwegs war.
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