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25.10.2024 - Erding

Besitz von Material mit kinderpornographischen Inhalten

Bild: Archiv - rm

Am 22.10.2024 fand im Amtsgericht Erding eine Verhandlung wegen Besitzes von Material mit kinderpornographischen Inhalten statt.


Angeklagt wurde der 44-jährige Herr K., wohnhaft in Erding, wegen Besitz von 20 Bildern und 7 Videos mit kinderpornographischen Inhalten und 7 Bilder und 25 Videos mit jugendpornographischen Inhalten.

Während der Wohnungsdurchsuchung am 30.03.2022 wurden ein Laptop und zwei externe Festplatten mit Kinder- und jugendpornographischen Inhalten sichergestellt. Dabei wirkte Herr K. sehr in sich gekehrt, jedoch aber gesprächsbereit. So berichten zwei Polizeibeamte, die als Zeugen geladen waren.

Die Mädchen waren im Alter von 14 bis 18 Jahren. Laut eigener Aussage war sich der Angeklagte des Alters bewusst. Er versuchte keine Inhalte von Minderjährigen herunterzuladen, sondern nur Inhalte, die „freiwillig“ dargestellt wurden. Alles andere wollte er löschen. Es wurden ungefähr 8 Stunden Videomaterial gefunden, davon aber nur 30 Minuten von ihm gelöscht.

Herr K. hatte erwähnt, dass er dies nicht zu seiner eigenen Befriedigung angeschaut hat, sondern um „etwas zu fühlen“. Er hatte zum größten Teil nur Filme mit Erwachsenen und würde diese nur durchklicken

Er erläuterte auch seine schwierige Kindheit mit der Flucht aus der DDR und die fehlende Zuneigung der Eltern. Herr K. ist in Therapie wegen mentaler Krankheiten und hatte nach 14 Jahren Firmenzugehörigkeit einen Burnout. Er war lange alleine nach der Trennung seiner Frau, die durch seine Alkoholsucht ausgelöst wurde.

Durch seinen immer gleichen Alltag, den der Angeklagte wie in einer Blase beschrieben hatte, schaute er pornografische Filme, um etwas zu fühlen. Den Hauptgrund sah er in der Bewältigung der Kindheit. Er lebt derzeit von der Rentenversicherung und macht eine Ausbildung zum Podologen

Der Sachbearbeiter, der die beschlagnahmten Geräte untersucht hat, kam zu folgendem Entschluss:

Das Material auf seinem Laptop und den zwei externen Festplatten, bestand aus 70% mit erwachsenen Personen und 30% mit minderjährigen Mädchen. Wie oben bereits erwähnt waren es 20 Bilder und 7 Videos mit kinderpornographischen Inhalten und 7 Bilder und 25 Videos mit jugendpornographischen Inhalten. Die meisten Bilder waren jedoch nur die Vorschaubilder der Dateien.

Urteil:
Der Angeklagte wurde zu 7 Monaten Haft und 3 Jahre auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 2.000 Euro an den Verein Kinderschutz e.V. zahlen.


Zu Gunsten kam Herrn K., dass er nicht vorbestraft ist und mentale Probleme hat. Die Filme handelten zum größten Teil mit Erwachsenen.

Seit der Wohnungsdurchsuchung hat er keine pornographischen Filme mehr angeschaut. Er nutzte diese nicht der Befriedigung, sondern der Vergangenheitsbewältigung

Quelle: Redaktion (sg)

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