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Vor etwa einem Jahr kam es im Moosinninger Ortsteil Schnabelmoos bei einer Halloween Party zu einer heftigen Auseinandersetzung.
Am 28.11.2023 fand die Verhandlung zu der Anklage zwei Beteiligter statt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen zwei Jugendliche im Alter von 18 und 20 Jahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Am Abend der Halloween Party begaben sich die beiden Angeklagten auf die Feier. Da die Gästezahl die Menge der Eingeladenen deutlich überstieg, beendete einer der Organisatoren, welcher bei der Verhandlung ebenfalls als Zeuge aussagte, die Party.
Der 20-jährige Angeklagte behauptete, ein Freund sei von einer Gruppe Männern bewusstlos geschlagen worden. Der Verletzte informierte daraufhin seine Freunde, darunter die Angeklagten.
Sie konfrontierten die Gruppe und die Situation eskalierte. Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Parteien, die auch videografisch festgehalten wurde.
Dem Beweismittel ist eindeutig zu entnehmen, dass der 20-Jährige mehrere in den Kampf Verwickelte schlug, was mit der Schilderung des Angeklagten übereinstimmt.
Auch der 18-Jährige gestand den Vorwurf, einen Angreifer an einen Zaun fixiert zu haben. Er habe die Situation dadurch entschärfen wollen.
Weitere Zeugen gaben unterschiedliche Angaben des Vorfalls wieder. Allerdings hatten sie das Geschehen nicht wirklich beobachtet.
Unter Berücksichtigung der familiären und sozialen Situation beider Angeklagten wurde das Jugendstrafrecht angewandt.
Das Verfahren des 18-Jährigen wurde vorläufig gegen 5 Tage Sozialdienst eingestellt.
Der 20-Jährige wurde zu 9 Monaten Jugendstrafe mit Aussicht auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er innerhalb der nächsten 2 Monate 5 Tage Sozialdienst leisten.
Der Landkreis Erding vergibt zusammen mit dem Kreisverein für Heimatschutz und Denkmalpflege Landkreis Erding zum 35. Mal die Fassadenpreise für besonders gelungene Neubauten und Sanierungen.