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Aus der Jahrespressekonferenz des Landkreises - Führerscheintausch
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
Stufenweiser Pflichtumtausch Führerscheine
Am 19.03.2019 wurde von der Bundesregierung der stufenweise Pflichtumtausch aller Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, eingeführt. Dies führte zu vermehrten Nachfragen und Antragstellungen.
Wer noch einen rosa oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1959 und 1964 geboren ist, muss bis spätestens 19.01.2023 im Besitz des neuen Kartenführerscheins sein.
Seit Januar 2022 wurden im Landkreis Erding ca. 3000 Führerscheine umgetauscht.
Die Unterlagen können dann persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Um Wartezeit zu sparen, besteht die Möglichkeit der Online-Terminreservierung. Der Antrag kann ggf. beim Termin ausgefüllt werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt derzeit 25,30 Euro und bei Direktversand nach Hause zusätzlich 5,00 Euro.
Wir bitten die Landkreisbürger*innen in dem Zeitraum umzutauschen, in dem Sie laut der folgenden Tabelle vorgesehen sind.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: (graue oder rosa Führerscheine)
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/Tag, bis zu dem Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19. Januar 2033
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine)
Ausstellungsjahr / Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026
2002 bis 2004 19. Januar 2027
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033