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Corona-Virus im Landkreis Erding – neue Regeln ab Montag, 07.06.2021
Bild: Archiv - Landratsamt Erding
In der heutigen Pressekonferenz hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder die Aufhebung des Katastrophenfalls sowie zahlreiche Lockerungen verkündet, die ab Montag, den 07.06.2021 gelten werden.
Landrat Martin Bayerstorfer ist darüber sehr erfreut und erleichtert: „Die Maßnahmen jetzt weiter zurückzunehmen, halt ich für absolut notwendig. Es ist der richtige Schritt, jetzt großflächig zu lockern und den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Möglichkeiten zu geben, sich zu treffen, einzukaufen, zu feiern und zu reisen, und der Wirtschaft, sich zu erholen. Gerade im Landkreis Erding, wo wir seit mehr als zwei Wochen konstant unter einem Inzidenzwert von 50 liegen und mittlerweile seit Tagen stabil unter 25, haben wir sehnlich auf weitere Lockerungen gewartet. Ich freue mich sehr darüber, dass dies nun möglich ist!“
Bei einer Inzidenz von über 100 gelten weiterhin die Regelungen aus der sogenannten Bundesnotbremse.
Bei einer Inzidenz von unter 100 gilt im Landkreis Erding damit ab Montag, 07.06.2021:
Kontaktbeschränkungen
Inzidenz zwischen 50-100: treffen dürfen sich 10 Personen aus max. 3 Haushalten
Inzidenz unter 50: treffen dürfen sich 10 Personen, unabhängig von Haushalten
Veranstaltungen privater Art (Geburtstage, Hochzeiten, Vereinssitzungen etc.)
Inzidenz zwischen 50-100: es dürfen 50 Personen außen zusammen kommen bzw. 25 Personen innen; jeweils mit Test
Inzidenz unter 50: es dürfen 100 Personen außen zusammen kommen bzw. 50 Personen innen, jeweils ohne Test
Tourismus
Hotels dürfen Zimmer an Personen vergeben, die sich laut Kontaktbeschränkung treffen dürfen;
Inzidenz zwischen 50-100: Test alle 48 Stunden
Inzidenz unter 50: Test nur noch bei Ankunft
Öffnen darf künftig bei einer Inzidenz von unter 100 (Inzidenz 50-100: Test; Inzidenz unter 100: kein Test)
- Geschäfte, ohne Terminvereinbarung, mit Quadratmeterbeschränkung
- Innengastronomie, bis 24 Uhr
- Freizeiteinrichtungen (Hallenbäder, Thermen etc.)
- Kultur, Gottesdienste: draußen bis zu 500 Besucher; in Gottesdiensten ist Singen wieder zugelassen
- Sport: bis zu 500 Zuschauer außen; aktive Sportler: es gibt keine Gruppen-Obergrenze mehr, Mannschaftssport ist uneingeschränkt möglich
Kitas und Schulen
Hier gelten bis 21.06.2021 die bisherigen Regeln. Ab dem 21.06. gilt: bei einer Inzidenz unter 100 findet normaler Betrieb bzw. Präsenzunterricht statt. Die Testregelungen bleiben gleich, die Tests gelten künftig aber auch für weitere Unternehmungen.
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