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Das Informationsportal für Stadt und Landkreis Erding
Am 08.05.2021 hat der Landkreis Erding an fünf Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 150 bzw. 165 unterschritten. Am 09.05.2021 hat der Landkreis Erding darüber hinaus an fünf Tagen in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten.
Das Landratsamt Erding hat dazu ein Sonderamtsblatt am 09.05.2021 (www.landkreis-erding.de/amtsblatt) veröffentlicht. Ab dem 10. bzw. dem 11. Mai gelten daher neue Regelungen.
Ab dem 10. Mai gelten im Landkreis Erding folgende Regelungen:
Einzelhandel:
Ab dem 10. Mai 2021 gilt im Einzelhandel „Click & Meet“. Eingelassen werden dürfen eine Person je 40 qm² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung unter der Voraussetzung, dass der Kunde ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen kann (Ausnahme: vollständig Geimpfte sowie Genesene).
Schulen:
Ab dem 10. Mai 2021 findet in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt. Bzgl. der anderen Jahrgangsstufen bleibt es vorerst bei den aktuellen Regelungen.
Ab dem 11. Mai gelten im Landkreis Erding die folgenden Regelungen:
Kontaktbeschränkungen
Es dürfen sich ab Dienstag, den 11. Mai 2021, nun 2 Hausstände mit maximal 5 Personen sowie der dazugehörigen Kinder unter 14 Jahren treffen.
Nächtliche Ausgangssperre
Die nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages entfällt.
Einzelhandel
Ab dem 11. Mai 2021 gilt im Einzelhandel „Click & Meet“. Eingelassen werden dürfen eine Person je 40 qm² Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung. Ein negativer Test ist nicht notwendig.
Schulen
Ab dem 11. Mai 2021 findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Die Betreuungsangebote können nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Kultur
Museen, Ausstellungen, Zoos, botanische Gärten, Gedenkstätten dürfen mit Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung öffnen. Ein negativer Test ist nicht notwendig.
Sport
Kontaktfreier Sport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten ist erlaubt. Zusätzlich ist erlaubt, dass unter freiem Himmel 20 Kinder unter 14 Jahren zusammen Sport machen.
Weitere Öffnungsschritte
Weitere Öffnungsschritte z.B. im Hinblick auf die Außengastronomie können nur im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angeordnet werden. Das Landratsamt Erding wird dieses Einvernehmen am morgigen Montag, 10. Mai, beantragen.
Im Zeitraum zwischen 10.02.2025 und 11.02.2025 wurde durch bislang unbekannte Täter auf einer Wiese linksseitig der Buchbacher Straße am Ortsausgang Dorfens in Richtung Hampersdorf Abfall abgelagert.
Am Mittwochmorgen gegen 00:40 Uhr wurde die PI Erding darüber informiert, dass ein Schlangenlinienfahrer auf der B388 von Eichenried kommend Richtung Erding unterwegs sei.