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Neues aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Bild: Archiv - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding AELF
Mitteilungen aus dem Neues aus dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding
Änderungen bei ökologischen Vorrangflächen
Wie in den Vorjahren können Landwirte die beantragten Ökologische Vorrangflächen (=ÖVF) nach dem Ende der Mehrfachantragstellung noch austauschen. Die Änderungen müssen bis spätestens Donnerstag, 1. Oktober beim AELF schriftlich beantragt sein. Später eingehende Änderungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Änderung von bereits beantragten Ökologischen Vorrangflächen“ ist im Internet verfügbar. Als Ersatz für beantragte ÖVF können nur Zwischenfrüchte, die bis 1. Oktober auf bereits im Flächen- und Nutzungsnachweis 2020 enthaltenen Flächen angebaut wurden, anerkannt werden.
Änderungen bei Agarumweltförderung
Flächen für die Agrarumweltfördermaßnahmen B35 und B36 können noch bis spätestens Donnerstag, 1. Oktober dem AELF Erding über IBALIS gemeldet werden. Sollte kein geeigneter PC oder Internetzugang zur Verfügung stehen, können Sie die Meldung nach telefonischer Terminvereinbarung an den Eingabestationen an AELF erfassen (PIN mitbringen) oder einen Dienstleister (z.B. BBV oder Maschinenring) damit beauftragen.
Agrardieselantrag
Frist für die Abgabe des Agrardieselantrags für 2019 ist der Mittwoch, 30. September 2020. Zu diesem Termin muss der Antrag beim Hauptzollamt eingegangen sein.
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding