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12.08.2021 - Landkreis Erding

Landwirtschaft im Landkreis Erding - Pressemitteilung

Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG

Eingeschränkte Behandlungsmöglichkeiten – Darf der Tierarzt künftig mein Tier noch retten? Ist durch die Verordnung mehr Tierleid zu erwarten?



Wir, die Admins von Landwirtschaft im Landkreis Erding und die Bauern und Land Stiftung haben die neue EU-Verordnung 2019/6 zum Thema Tierarzneimittel und Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG mal genauer unter die Lupe genommen.

Worum geht es genau?

Es geht um die Neuordnung für Tierarzneimittel im Gesamten. Das heißt: Alle Tierhalter sind betroffen.
Egal ob Katze, Hund, Maus, Pferd, der Kanarienvogel von Oma oder sogenannte Nutztiere (Schweine, Geflügel, Rinder usw.)

Der Agrarausschuss des Europaparlaments hat sich, entgegen wissenschaftlicher Empfehlung, für ein Verbot von Fluorchinolonen, Cephalosporine (3. & 4. Gen.) und Makrolide ausgesprochen! Die Öffentlichkeit wird außerdem im Dunkeln gelassen, denn es wird behauptet, dass eine Einzeltierbehandlung möglich bleiben soll.

Was ist das?

Es geht um eine 125-seitige Verordnung, welche die Gabe bestimmter Medikamente an Tiere neu regeln soll.
Es geht um den Rechtsrahmen der Europäischen Union für Inverkehrbringen, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Vertrieb, Pharmakovigilanz, Kontrolle und Verwendung von Tierarzneimitteln zur Behandlung von sowohl Nutztieren wie auch Haustieren.

Weswegen macht die EU das?

Der Rechtsrahmen für Tierarzneimittel soll den Bedürfnissen der Tierarzneimittel-Unternehmen und dem Handel mit Tierarzneimitteln in der Union Rechnung tragen.

Zudem möchte die gesetzgebende Kommission der EU die wichtigsten Ziele integrieren, die von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020 — Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ genannt wurden.

Wir glauben, dass es weder sinnvoll noch nachhaltig ist, bestimmte Antibiotika aus dem Tierbehandlungsspektrum zu streichen. Diese Präparate sind auf Grund wissenschaftlicher Studien nur für Tiere zugelassen, wobei die Wirkstoffgruppen als andere Präparate auch in der Humanmedizin Anwendung finden können. Tylosin ist z.B. ein Makrolid und wird in der Regel bei Lungenentzündung von Hunden, Kälbern, Schweinen, Hühnern, Puten und weiteren Kleintieren eingesetzt.

Allerdings wird hier für den gesicherten Einsatz ein Antibiogramm – also ein Test - vor dem Einsatz gefordert und keiner wird so ein Mittel „einfach mal so“ verabreichen. (https://imedikament.de/tylosin-20-h siehe Pharmakodynamische Eigenschaften)

Enrofloxaxin also z.B. Baytril (www.tiermedizinportal.de/medikamente/baytril/380538) ist ein Flourchinolon und wird normalerweise für die Behandlung von E. coli, Salmonella spp., Pasteurella spp., Haemophilus spp. und Staphylokokken eingesetzt.

Es ist z.T. das Einzige zu verwendende Antibiotikum für kleine Heimsäuge- und Zootiere, sowie viele Exoten!
Cobactan ist z.B. ein Cephalosporin und wird in der Regel für Harnwegs- und Ateminfekte eingesetzt.
Cobactan und Enrofloxaxin sind bereits Reserve Antibiotika und dürfen z.T. nur unter Auflagen eingesetzt werden. z.B. bei einer Sepsis. Dies ist jegliche Art von Blutvergiftung.

Wir haben die Sorge, dass das Verbot als Folge mehr tote Tiere und Tierleid verursacht. Genauso wird der Leidensdruck der Besitzer höher, da nur noch wenige Mittel gegeben werden können.
Genauso geraten die Tierärzte unter Druck, da sie nicht mehr das Mittel der Wahl verordnen dürfen, sondern das der 2ten oder 3ten Wahl einsetzen müssen.

Sollen die Tierhalter vielleicht ihre Lieblinge einschläfern lassen, weil keine passenden Präparate mehr zur Verfügung stehen?

Es scheint leider so, dass die Verantwortlichen nur die wirtschaftliche Komponente der Tierarzneimittelhersteller interessiert.

Die Bedürfnisse der Tiere werden außer Acht gelassen. Im Zuge der hochaktuellen Tierwohl- und Tierschutz-Diskussionen, müssen sich die Gesetzgebenden des EU-Agrarausschusses schon die Fragen gefallen lassen:

• Möchten sie keine Tierhaltung mehr in der Europäischen Union?
• Sind sie nur noch gewinnorientierte Unterstützer der Pharmalobby?

Wer in seinem Gesetzestext „…und gleichzeitig das höchste Maß an Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt zu gewährleisten.“ als Ziel angibt, hat dies auch wissenschaftlich zu belegen und nicht nur schöne Worte zu formulieren.

Wir unterstützten die Petition: www.change.org/p/europ%C3%A4ische-parlament-eu-will-weitreichende-antibiotikaverbot-f%C3%BCr-tiere-gefahr-f%C3%BCr-unsere-tiere

Quelle: Landwirtschaft im Landkreis Erding - Michael Hamburger

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